Genussrechte: Der Geheimtipp für kleine und mittelständische Unternehmen

Genussscheine bieten die Möglichkeit einer bankenunabhängingen Finanzierung und sind ähnlich Aktien ein Instrument, um gezielt die Eigenkapitalquote des Unternehmens zu stärken. Damit schützen sie kleine- und mittelständische Unternehmen vor den Auswirkungen von Basel III.

Bankenunabhängige Finanzierung durch Genussscheine

Genussscheine sind verbriefte Formen von Genussrechten. Sie sind eine traditonsreiche und aus dem deutschsprachigen Raum stammende Anlageform. Sie zählen zur sogenannten Mezzanine Finanzierung, weil sie sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalcharakteristika aufweisen. Sie ähneln als Wertpapier eher eine Aktie als Eigenkapital als eine Anleihe als Fremdkapital.

Genussscheine bieten eine Finanzierung für Start-up, in der Wachstumsfinanzierung oder im Rahmen einer Restrukturierung als Umschuldung oder Turn-Around-Finanzierung.

Beim Aufstellen neuere Genussscheine besteht Gestaltungsfreiheit: So kann der Anbieter von Genussscheinen beispielsweise eine Mindestverzinsung, Laufzeiten, Gewinnbeteiligung, Wandelrecht in Aktien oder Gesellschafteranteile unter bestimmten Rahmenbedingungen anbieten. Generell haben jedoch Besitzer von Genussscheinen keine Stimmrechte und haben daher den Status einer stillen Beteiligung.

Da Genussscheine sogenannten Eigenkapitalcharakter haben, sind sie nachrangig bei Insolvenz zu behandeln. Das bedeutet, dass die Anleger erst nach Bedienung der Fremdkapitalgläubiger bedient werden.

Viele Unternehmen nutzen Genussscheine auch als Form der Mitarbeiterbeiteiligung. Genussscheine sind eine Möglichkeit für risikofreudiger Geldanleger, da sie relativ hohe Verzinsungen (in der Regel zwischen 6 und 8 %) bieten. Sie sind aber auch Beteiligungs-möglichkeit für Menschen, die an die Visionen und Werte des Unternehmens glauben.

Genussscheine schütten Unternehmen aus unterschiedlichesten Branchen aus, wie beispielsweise im Bereich der alternativen Energien, im Weinbau oder im Verlagswesen.

Welche Schritte muss nun ein Unternehmen vornehmen, um verbriefte Genussrechte in Form von Genussscheinen anzubieten bzw. zu emittieren ?

1. Das Geschäftsmodell muss auf seine Stärken und Schwächen hin analysiert werden.

2. Dem folgt eine Bewertung der Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Ausschüttung von Genussrechten.

3. Als nächstes wird ein Unternehmensprospekt erstellt. Dabei werden die Unternehmenshistorie, das Management, die Finanzkennzahlen und die Mittelverwendung aus der Emission in einem sogenannten Emissionsprospekt veranschaulicht.

4. Zuletzt erfolgt die Auswahl von Emissionsplattformen. Dies können Banken (z.B. die GLS Bank) oder einschlägige Börsen sein. Dem Unternehmen steht es frei, die Genusscheine auch direkt zu bewerben und auszuschütten. Es gibt viele Bespiele für Unternehmen, welche ihre Genussscheine über Online-Marketing anbieten.

Autor: Dr. Angelika Berger, www.balesakademie.de

Quellen: Finanznachrichten und Wirtschaftsnachrichten
         Wikipedia
         Genussrecht und Genussscheine
         Best Practice Business
Bildmaterial: Pixelio - Helenze Souza